Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zahlungen auf Grund der für die Aufrechterhaltung des einheitlichen Patents erhobenen Gebühren

Hat die Gruppe von Vertragsstaaten für das europäische Patent einheitliche Jahresgebühren festgesetzt, so bezieht sich der Anteil nach auf diese einheitlichen Gebühren; der Mindestbetrag nach bezieht sich auf das einheitliche Patent. Absätze 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.