Veröffentlichung einer neuen europäischen Patentschrift
Ist das europäische Patent nach Buchstabe a in geänderter Fassung aufrechterhalten worden, so veröffentlicht das Europäische Patentamt eine neue europäische Patentschrift so bald wie möglich nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Entscheidung über den Einspruch im Europäischen Patentblatt.
