VORLÄUFIGE ANWENDUNG
Nummern 4 - 6 und 12 - 15, Nummern 2 und 3 sowie und 7 dieser Revisionsakte sind vorläufig anwendbar.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Nummern 4 - 6 und 12 - 15, Nummern 2 und 3 sowie und 7 dieser Revisionsakte sind vorläufig anwendbar.