Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

VORLÄUFIGE ANWENDUNG

Nummern 4 - 6 und 12 - 15, Nummern 2 und 3 sowie und 7 dieser Revisionsakte sind vorläufig anwendbar.