Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Einreise, Aufenthalt und Ausreise der Bediensteten des Europäischen Patentamts zu erleichtern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Einreise, Aufenthalt und Ausreise der Bediensteten des Europäischen Patentamts zu erleichtern.