2. Abschnitt
Begründung der eingetragenen Partnerschaft
Partnerschaftsfähigkeit
. Eine eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
Begründung der eingetragenen Partnerschaft
Partnerschaftsfähigkeit
. Eine eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.