1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (im Folgenden „eingetragene Partnerschaft“).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (im Folgenden „eingetragene Partnerschaft“).