V. BEILEGUNG VON MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN
Alle Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege zu regeln.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 239/1993 und 861/1993
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
V. BEILEGUNG VON MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN
Alle Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege zu regeln.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 239/1993 und 861/1993