Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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V. BEILEGUNG VON MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN

Alle Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege zu regeln.

Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 239/1993 und 861/1993