Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verpflichtungen der österreichischen Bundesregierung

Im Zusammenhang mit der Entsendung österreichischer Fachkräfte verpflichtet sich die österreichische Seite zu folgenden Leistungen:

1. Bezahlung der Gehälter und sonstigen Bezüge, Sozialleistungen und Versicherungen;

2. Bezahlung der Reisekosten von Österreich nach Senegal und zurück für die Fachkräfte und ihre Familienangehörigen;

3. Bezahlung der Transportkosten für die persönliche Habe und für allfällige berufliche Ausrüstung der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familien von Österreich nach Dakar und zurück;

4. Bezahlung der Reisekosten für den Heimaturlaub der Fachkräfte und ihrer Familien gemäß ihrem Einsatzvertrag.

Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 239/1993 und 861/1993