Verpflichtungen der österreichischen Bundesregierung
Im Zusammenhang mit der Entsendung österreichischer Fachkräfte verpflichtet sich die österreichische Seite zu folgenden Leistungen:
1. Bezahlung der Gehälter und sonstigen Bezüge, Sozialleistungen und Versicherungen;
2. Bezahlung der Reisekosten von Österreich nach Senegal und zurück für die Fachkräfte und ihre Familienangehörigen;
3. Bezahlung der Transportkosten für die persönliche Habe und für allfällige berufliche Ausrüstung der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familien von Österreich nach Dakar und zurück;
4. Bezahlung der Reisekosten für den Heimaturlaub der Fachkräfte und ihrer Familien gemäß ihrem Einsatzvertrag.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 239/1993 und 861/1993
