Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vertragsumfang

Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Armenien dar, die auf der Basis von Zuschüssen finanziert wird und als Offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.