Überprüfung
Diese Verordnung ist spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
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Diese Verordnung ist spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.