Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die zuständigen Behörden der Republik Österreich werden veranlassen, daß in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Malaysia eine Zweckmäßigkeitsstudie betreffend ein Eisen- und Stahlwerk in Malaysia durchgeführt wird.