Die zuständigen Behörden der Republik Österreich werden veranlassen, daß in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Malaysia eine Zweckmäßigkeitsstudie betreffend ein Eisen- und Stahlwerk in Malaysia durchgeführt wird.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die zuständigen Behörden der Republik Österreich werden veranlassen, daß in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Malaysia eine Zweckmäßigkeitsstudie betreffend ein Eisen- und Stahlwerk in Malaysia durchgeführt wird.