Die Vertragsparteien werden die Verwirklichung der Ziele der wirtschaftlichen Entwicklung Kenias unter Mitwirkung der österreichischen Wissenschaft und Technik nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten fördern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien werden die Verwirklichung der Ziele der wirtschaftlichen Entwicklung Kenias unter Mitwirkung der österreichischen Wissenschaft und Technik nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten fördern.