Obwohl die Republik Österreich zur Beistellung einer bestimmten Anzahl von Hilfsexperten in einem bestimmten Zeitraum nicht verpflichtet ist, wird sie alles unternehmen, um auf Grund der ihr gemäß übermittelten Anforderungen geeignete Bewerber zu finden und die Vereinten Nationen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes von dem Ergebnis zu benachrichtigen.
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