Durchführung der Entsendung
. Die Durchführung der Entsendung hat gemäß zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht des Zentralbetriebsrates (Betriebsrates, Betriebsausschusses) gemäß erstreckt sich dabei auch auf gemäß allenfalls unbesetzt bleibende Sitze im Aufsichtsrat.
