. Die Bundesentschädigungskommission kann zur Ergänzung des Sachverhalts dem zuständigen Finanzamt auftragen, Ermittlungen durchzuführen und zu den angemeldeten Ansprüchen Stellung zu nehmen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Bundesentschädigungskommission kann zur Ergänzung des Sachverhalts dem zuständigen Finanzamt auftragen, Ermittlungen durchzuführen und zu den angemeldeten Ansprüchen Stellung zu nehmen.