Antragsfrist
. Anträge auf Leistungen sind bis spätestens 24 Monate nach In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes schriftlich beim Fonds einzubringen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Antragsfrist
. Anträge auf Leistungen sind bis spätestens 24 Monate nach In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes schriftlich beim Fonds einzubringen.