Geschäfts- und Verfahrensordnung
. Die Schiedsinstanz erlässt und veröffentlicht eine Geschäfts- und Verfahrensordnung, insbesondere über die Beweislast und Beweismittel für Antragsteller.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäfts- und Verfahrensordnung
. Die Schiedsinstanz erlässt und veröffentlicht eine Geschäfts- und Verfahrensordnung, insbesondere über die Beweislast und Beweismittel für Antragsteller.