Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geschäfts- und Verfahrensordnung

. Die Schiedsinstanz erlässt und veröffentlicht eine Geschäfts- und Verfahrensordnung, insbesondere über die Beweislast und Beweismittel für Antragsteller.