Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(Anm.: aufgehoben mit LGBl. Nr. 2/2023).

Beachte: Laut LGBl. Nr. 2/2023:

wird mit Erkenntnis vom 29. November 2022, , mit Ablauf des 30. Juni 2023 als gesetzwidrig aufgehoben. (VfGH)