Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des dritten Monats nach jenem Zeitpunkt in Kraft, in dem sich die Vertragsstaaten durch Notenwechsel darüber unterrichten, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für ihr Inkrafttreten erfüllt sind.