Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen in Rom ausgetauscht werden.

(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.