IV. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
Die Angabe der Staatsbürgerschaft in einer anderen Urkunde als dem Staatsbürgerschaftsnachweis beweist nicht die Staatsbürgerschaft der Person, die in dieser Urkunde genannt ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
IV. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
Die Angabe der Staatsbürgerschaft in einer anderen Urkunde als dem Staatsbürgerschaftsnachweis beweist nicht die Staatsbürgerschaft der Person, die in dieser Urkunde genannt ist.