Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bedachtnahme auf die Fernwärmeversorgung

. Verordnungen gemäß und Z 6 haben die Erteilung jener Anweisungen oder Verfügungen an Fernwärmeunternehmen bzw. Aufrufe an Fernwärmeabnehmer vorzusehen, die zur Sicherstellung der Versorgung mit Erdgas sowie der Wärmeversorgung der Privathaushalte notwendig sind.