Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme

. Betriebsmittel dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung dieser Verordnung entsprechen.