– Verhältnis zur Konvention
Die Vertragsstaaten betrachten die bis 6 dieses Protokolls als Zusatzartikel zur Konvention; alle Bestimmungen der Konvention sind dementsprechend anzuwenden.
Beachte: Verfassungsbestimmung
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
– Verhältnis zur Konvention
Die Vertragsstaaten betrachten die bis 6 dieses Protokolls als Zusatzartikel zur Konvention; alle Bestimmungen der Konvention sind dementsprechend anzuwenden.
Beachte: Verfassungsbestimmung