Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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– Verhältnis zur Konvention

Die Vertragsstaaten betrachten die bis 6 dieses Protokolls als Zusatzartikel zur Konvention; alle Bestimmungen der Konvention sind dementsprechend anzuwenden.

Beachte: Verfassungsbestimmung