Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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– Inkrafttreten

1. Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem fünf Mitgliedstaaten des Europarates nach ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.

2. Jedem Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch das Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.

Beachte: Verfassungsbestimmung