Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nachbesetzung

Fallen Mitglieder eines Elternbeirates während des laufenden Kindergartenjahres aus (z. B. durch Krankheit, Austritt des Kindes, etc.), berufen die verbleibenden Mitglieder die ersatzweise gewählten Elternbeiratsmitglieder ein.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.