Nachbesetzung
Fallen Mitglieder eines Elternbeirates während des laufenden Kindergartenjahres aus (z. B. durch Krankheit, Austritt des Kindes, etc.), berufen die verbleibenden Mitglieder die ersatzweise gewählten Elternbeiratsmitglieder ein.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
