Auswahl der Stichprobe
. Die Bundesanstalt hat für die jährliche Erhebung der Merkmale gemäß eine Stichprobe von Haushalten entsprechend Artikel 12 und Anhang II und III der Verordnung (EU) 2019/1700 festzulegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Auswahl der Stichprobe
. Die Bundesanstalt hat für die jährliche Erhebung der Merkmale gemäß eine Stichprobe von Haushalten entsprechend Artikel 12 und Anhang II und III der Verordnung (EU) 2019/1700 festzulegen.