Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen

Besuchspflicht im Kindergartenjahr 2018/19

Im Kindergartenjahr 2018/19 gilt mit der Maßgabe, dass der Umfang des verpflichtenden Besuchs gemäß Abs. 3 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche beträgt.

Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2018 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem rückwirkend mit dem 1. September 2018 zwischen dem Bund und sämtlichen Ländern in Kraft getreten.