Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, der Zusammenfassenden Meldung, sowie der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung hat nach der FinanzOnline-Verordnung 2002 im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen.

Beachte: Ist ab dem 28.12.2006 nicht mehr anzuwenden (vgl. , BGBl. II Nr. 512/2006).