. Die Anforderung und die Übermittlung der Daten nach sind ab dem Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung, der Daten nach ab dem 1. Juli 2010 zulässig.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Anforderung und die Übermittlung der Daten nach sind ab dem Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung, der Daten nach ab dem 1. Juli 2010 zulässig.