Eigener Wirkungsbereich
Die in den und 38 Abs. 3 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die in den und 38 Abs. 3 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.