Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt Verteilernetze

Erfordernis der Konzession

Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer Konzession. Diese berechtigt zum Netzbetrieb innerhalb eines örtlich umschriebenen bestimmten Gebietes.