2. Abschnitt Verteilernetze
Erfordernis der Konzession
Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer Konzession. Diese berechtigt zum Netzbetrieb innerhalb eines örtlich umschriebenen bestimmten Gebietes.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt Verteilernetze
Erfordernis der Konzession
Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer Konzession. Diese berechtigt zum Netzbetrieb innerhalb eines örtlich umschriebenen bestimmten Gebietes.