Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Versorgung über Direktleitungen

Die Netzbetreiber sind berechtigt, ihre eigenen Betriebsstätten, Konzernunternehmen und zugelassene Kunden im Sinne der Richtlinie 2009/72/EG über eine Direktleitung zu versorgen.

*) Fassung LGBl.Nr. 55/2011