*) Versorgung über Direktleitungen
Die Netzbetreiber sind berechtigt, ihre eigenen Betriebsstätten, Konzernunternehmen und zugelassene Kunden im Sinne der Richtlinie 2009/72/EG über eine Direktleitung zu versorgen.
*) Fassung LGBl.Nr. 55/2011
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Versorgung über Direktleitungen
Die Netzbetreiber sind berechtigt, ihre eigenen Betriebsstätten, Konzernunternehmen und zugelassene Kunden im Sinne der Richtlinie 2009/72/EG über eine Direktleitung zu versorgen.
*) Fassung LGBl.Nr. 55/2011