Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Veröffentlichung von Informationen zu thermischen Erzeugungsanlagen

Die Behörde hat auf Grundlage der nach in Verbindung mit Abs. 3 vorzulegenden Kosten-Nutzen-Analysen folgende Informationen über thermische Erzeugungsanlagen unter angemessener Berücksichtigung ihrer Sensibilität auf ihrer Homepage im Internet zu veröffentlichen:

a) verfügbare Wärmemengen und Wärmeparameter,

b) Anzahl der jährlich geplanten Betriebsstunden und

c) geografische Lage der Standorte.