Rechtsansprüche
Folgende Bestimmungen dieses Hauptstückes räumen Rechtsansprüche ein:
a) den Nachbarn () die und 2 sowie 11 Abs. 1, jeweils im Umfang der Bestimmung des ;
b) den Grundeigentümern und sonstigen dinglich Berechtigten mit Ausnahme der Hypothekargläubiger die , 15 und 16.
