Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsansprüche

Folgende Bestimmungen dieses Hauptstückes räumen Rechtsansprüche ein:

a) den Nachbarn () die und 2 sowie 11 Abs. 1, jeweils im Umfang der Bestimmung des ;

b) den Grundeigentümern und sonstigen dinglich Berechtigten mit Ausnahme der Hypothekargläubiger die , 15 und 16.