Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Statistiken über die Versorgungsqualität

Ausfall- und Störungsstatistik

. Für die Erstellung der Ausfall- und Störungsstatistik hat die E-Control zusätzlich zu den gemäß und Abs. 2 Z 1 sowie erhobenen Daten die von ihr gemäß der Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2014 (E-EnLD-VO 2014), BGBl. II Nr. 152/2014, erhobenen Daten zu verwenden. .