. Ausschließung der Verjährung und Ersitzung
Die Verjährung und Ersitzung von Leitungsrechten ist ausgeschlossen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Ausschließung der Verjährung und Ersitzung
Die Verjährung und Ersitzung von Leitungsrechten ist ausgeschlossen.