Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Enteignung

Zur Sicherung des aus zwingenden technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die unverhältnismäßigen Kosten der Verlegung gebotenen dauernden Bestandes der elektrischen Leitungsanlage zu einem bestimmten Ort ist die Enteignung vorzusehen.