Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erfasste Gesellschaften

. Gesellschaften im Sinne des sind

1. Kapitalgesellschaften,

2. Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie

3. Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.