Erfasste Gesellschaften
. Gesellschaften im Sinne des sind
1. Kapitalgesellschaften,
2. Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie
3. Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erfasste Gesellschaften
. Gesellschaften im Sinne des sind
1. Kapitalgesellschaften,
2. Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie
3. Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.