Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 604 in Wallern, die bei km 31,300 von der B 51 abzweigt und bei km 31,365 wieder in die B 51 einmündet, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 604 in Wallern, die bei km 31,300 von der B 51 abzweigt und bei km 31,365 wieder in die B 51 einmündet, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.