Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 630 in Stoob, die von der Fabriksstraße abzweigt und bis zur Rampe des Gütermagazines des Bahnhofes Stoob führt, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 630 in Stoob, die von der Fabriksstraße abzweigt und bis zur Rampe des Gütermagazines des Bahnhofes Stoob führt, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.