Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die FS und die ÖBB werden im Rahmen ihrer betrieblichen Autonomie ab 1.12.1989 eine Kapazitätssteigerung von 30-32 Zügen pro Tag vornehmen.

Weitere Kapazitätssteigerungen werden in diesem Sinne in der Folge realisiert, mit der Zielsetzung, mittelfristig eine Kapazität von 200 Zügen pro Tag zu erreichen.