Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieses Abkommen soll sobald als möglich ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen in Bonn ausgetauscht werden.

(2) Das Abkommen tritt vierzehn Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.