Die am Durchgangsverkehr beteiligten beiderseitigen Verwaltungen werden die Maßnahmen zur Durchführung dieses Abkommens erforderlichenfalls miteinander abstimmen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die am Durchgangsverkehr beteiligten beiderseitigen Verwaltungen werden die Maßnahmen zur Durchführung dieses Abkommens erforderlichenfalls miteinander abstimmen.