Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Personal der durchfahrenden Verwaltung übt die eisenbahndienstliche Kontrolle der Reisenden in den Sperrzügen (Sperrwagen) aus. Es ist den Reisenden gegenüber auch zur Ausübung der Bahnpolizei befugt.