Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ein erleichterter Eisenbahndurchgangsverkehr wird zugelassen

a) zwischen Bahnhöfen der österreichischen Eisenbahnen über die deutsche Strecke Mittenwald (Grenze)-Griesen (Grenze) (deutsche Eigentumsstrecke und österreichische Durchgangsstrecke),

b) zwischen Bahnhöfen der deutschen Eisenbahnen über die österreichische Strecke Ehrwald (Grenze)-Vils (Grenze) (österreichische Eigentumsstrecke und deutsche Durchgangsstrecke).