Die Bediensteten der österreichischen Eisenbahnen sind im Eisenbahndurchgangsverkehr befugt, in den Zügen Fahrkartenkontrollen vorzunehmen. Wenn es zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Zug notwendig ist, können sie die ungarischen Grenzabfertigungsorgane um ihren Beistand ersuchen.
Beachte: letzter Satz:
vom Anwendungsvorrang des Schengen-Besitzstands betroffen (vgl. BGBl. III Nr. 90/2017)
