Dienstkleidung
Die im Betriebswechselbahnhof oder auf der Anschlußgrenzstrecke verwendeten Eisenbahnbediensteten der Nachbarverwaltung sind berechtigt, ihre Dienstkleider oder ihre sichtbaren Dienstabzeichen in und außerhalb des Dienstes zu tragen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstkleidung
Die im Betriebswechselbahnhof oder auf der Anschlußgrenzstrecke verwendeten Eisenbahnbediensteten der Nachbarverwaltung sind berechtigt, ihre Dienstkleider oder ihre sichtbaren Dienstabzeichen in und außerhalb des Dienstes zu tragen.