Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstkleidung

Die im Betriebswechselbahnhof oder auf der Anschlußgrenzstrecke verwendeten Eisenbahnbediensteten der Nachbarverwaltung sind berechtigt, ihre Dienstkleider oder ihre sichtbaren Dienstabzeichen in und außerhalb des Dienstes zu tragen.