Auf die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßstückgut zwischen einem Gemeinschaftsbahnhof und einem Bahnhof der österreichischen Eisenbahnen findet das für den Binnenverkehr der österreichischen Eisenbahnen geltende Beförderungsrecht Anwendung.
Schriftgröße: 100 %
