Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auf die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßstückgut zwischen einem Gemeinschaftsbahnhof und einem Bahnhof der österreichischen Eisenbahnen findet das für den Binnenverkehr der österreichischen Eisenbahnen geltende Beförderungsrecht Anwendung.