Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendung von Fahrzeugen

. Das Eisenbahnunternehmen ist berechtigt, Reisegepäck und Güter mit Fahrzeugen, die nicht an Schienen gebunden sind, abzuholen oder abholen zu lassen und zuzuführen oder zuführen zu lassen.